ASF Seminar
Mit einem Klick auf die Fragen findest Du Antworten in allen wesentlichen Themenbereichen zum Thema ASF Seminar.
Gesetzliche Situation
Was ist das ASF Seminar?
Das ASF ist umgangssprachlich auch als Nachschulung in der Probezeit bekannt.
Eigentlich handelt es sich bei einer Nachschulung allerdings um den Kurs zur Wiederherstellung der Fahreignung nach § 70 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Dieser Kurs wird manchen Kraftfahrern nach einer nicht eindeutig positiv ausgefallenen medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) empfohlen.
Wie sind die Bestimmungen?
Das Aufbauseminar kann nicht in einem beliebigen Zeitraum absolviert werden. Im Regelfall gibt die Fahrerlaubnisbehörde eine maximale Frist von 8 Wochen vor, um den ASF-Kurs erfolgreich abzuschließen.
Kann nach dem Verstreichen dieses Zeitraums die Teilnahme nicht nachgewiesen – die Teilnahmebescheinigung der Fahrerlaubnisbehörde also nicht vorgelegt werden –, kommt es zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Die Wiedervergabe ist bis zum erfolgreichen Abschluss unterbrochen.
Das Aufbauseminar umgehen – geht das?
Einige Fahrlaien glauben das ASF-Seminar durch die freiwillige Abgabe des Führerscheins umgehen zu können. Hierbei handelt es sich um eine Fehleinschätzung.
Die Nachschulung kann in der Regel nicht umgangen werden.
Was ist zu tun?
Hat Sie die Aufforderung, an einem Aufbauseminar in der Fahrschule teilzunehmen erreicht, sollten Sie sich unverzüglich um einen Platz in einem solchen Seminar kümmern.
Hierbei kann einige Zeit vergehen, da z. B. wegen zu weniger Interessenten nicht zu jedem Zeitpunkt ein Führerschein-Aufbauseminar angeboten wird.
Inhalt und Ablauf
Warum muss ich das Seminar besuchen?
Zur Nachschulung führt z.B. ein Rotlichtverstoß.
Ein Aufbauseminar müssen Fahranfänger absolvieren, die sich in ihrer Probezeit einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße geleistet haben. Beim Kraftfahrt-Bundesamt werden alle Ordnungswidrigkeiten, die mit mehr als 60 Euro geahndet werden, gespeichert.
Es leitet diese Informationen an die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde weiter. Letzte wiederum fordert den Verkehrssünder zur Teilnahme an einem Aufbauseminar auf. Es muss innerhalb einer gesetzten Frist absolviert und die Teilnahmebestätigung vorgelegt werden.
Welche Zuwiderhandlungen gegen die StVO führen zum ASF Seminar?
Welche Zuwiderhandlungen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) oder Fahrzeugverordnung (FZO) vom Bußgeldkatalog als A- oder B-Verstoß geahndet werden, ist hier auszugsweise aufgeführt:
- A-Verstöße (schwerwiegende Regelmissachtungen)
- B-Verstöße (weniger schwerwiegende Regelmissachtungen)
- Alkohol am Steuer
- Falschparken
- Missachtung des Tempolimits (erst probezeitrelevant ab 21 km/h zu viel)
- Ladung nicht bzw. nicht ausreichend gesichert
- Rotlichtverstoß
- Fahren mit abgefahrenem Reifenprofil
- Nötigung (z. B. Einsatz der Lichthupe, Drängeln)
- Termin der Sicherheitsprüfung um mehr als acht Monate überzogen
- Unfallflucht, unterlassene Hilfeleistung
- Gefährdung / Behinderung von Fußgängern / Radfahrern beim Abbiegen
Welchem Zweck dienen die ASF-Seminare?
Durch ein Aufbauseminar für Fahranfänger soll das Fahrverhalten verbessert werden.
In den Kursen sind die Verkehrszuwiderhandlungen, die bei den Teilnehmern zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar geführt haben, und die Ursachen dafür zu diskutieren und daraus ableitend allgemein die Probleme und Schwierigkeiten von Fahranfängern zu erörtern.
Durch Gruppengespräche, Verhaltensbeobachtung in der Fahrprobe, Analyse problematischer Verkehrssituationen und durch weitere Informationsvermittlung soll ein sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten erreicht werden.
Was wird beim ASF-Seminar geschult?
Teilnehmern des Seminars soll geholfen werden, sich sicher und richtig im Straßenverkehr zu verhalten.
Problematische Einstellungen zum Verhalten im Straßenverkehr sollen verändert, das Risikobewusstsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden.
Eine risikobewusstere Einstellung und eine sichere, rücksichtsvolle Fahrweise sollen erreicht werden.
Konkrete Ziele:
• Entwicklung eines positiven Leitbildes
• Vergleich unterschiedlicher Fahrweisen
• Optimierung der Verkehrs- und der Selbstbeobachtung
• Analyse gefährlicher Situationen zur Entwicklung von Vermeidungsstrategien
• Auseinandersetzung mit alterstypischen Fahrverhaltensweisen und ihren Risiken
• Verbesserung der Regelakzeptanz
• Erarbeitung konkreter Verhaltensalternativen
Das Aufbauseminar gibt viele Anregungen und Tipps an die Hand, welche eine Refklektion der ursprünglichen Verkehrsverhaltens ermöglichen und somit zu einer Mobilität ohne weitere Auffälligkeiten betragen sollen.
Weiterführende Infos
Wie läuft das Seminar ab?
Das Seminar wird in einer Gruppe von min. 6, höchstens 12 Teilnehmern durchgeführt, und besteht aus 4 Sitzungen zu jeweils 135 Minuten und einer Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung.
Die Beobachtungsfahrt wird in 4er Gruppen durchgeführt und dauert je Teilnehmer ca. 30 Minuten. Die Gesamtdauer soll zwischen 2 und 4 Wochen betragen.
Nur wenn an allen Sitzungen des Seminars vollständig teilgenommen wurde, darf der Seminarleiter Ihnen die Teilnahmebescheinigung ausstellen.
Ein Nachholen versäumter Seminarinhalte ist nicht möglich.
Wie bekomme ich die Teinnahmebescheinigung?
Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgehändigt, wenn der Fahrer die Sitzungen regelmäßig besucht und die Fahrprobe absolviert hat.
Dies resultiert daraus, dass der Erfolg bei nicht vollumfänglicher Teilnahme nicht gewährleistet werden kann.
Es ist nicht möglich, einzelne Seminarparts zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.
Der ASF-Kurs muss in einem Stück absolviert werden.
Gesetzestext
Aus dem offiziellen Gesetzestext: FeV § 35 Aufbauseminare:
(1) Das Aufbauseminar ist in Gruppen mit mindestens sechs und höchstens zwölf Teilnehmern durchzuführen. Es besteht aus einem Kurs mit vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen; jedoch darf an einem Tag nicht mehr als eine Sitzung stattfinden. Zusätzlich ist zwischen der ersten und der zweiten Sitzung eine Fahrprobe durchzuführen, die der Beobachtung des Fahrverhaltens des Seminarteilnehmers dient. Die Fahrprobe soll in Gruppen mit drei Teilnehmern durchgeführt werden, wobei die reine Fahrzeit jedes Teilnehmers 30 Minuten nicht unterschreiten darf. Dabei ist ein Fahrzeug zu verwenden, das – mit Ausnahme der Anzahl der Türen – den Anforderungen des Abschnitts 2.2 der Anlage 7 entspricht. Jeder Teilnehmer an der Fahrprobe soll möglichst ein Fahrzeug der Klasse führen, mit dem vor allem die zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar führenden Verkehrszuwiderhandlungen begangen worden sind.
(2) In den Kursen sind die Verkehrszuwiderhandlungen, die bei den Teilnehmern zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar geführt haben, und die Ursachen dafür zu diskutieren und daraus ableitend allgemein die Probleme und Schwierigkeiten von Fahranfängern zu erörtern. Durch Gruppengespräche, Verhaltensbeobachtung in der Fahrprobe, Analyse problematischer Verkehrssituationen und durch weitere Informationsvermittlung soll ein sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten erreicht werden. Dabei soll insbesondere die Einstellung zum Verhalten im Straßenverkehr geändert, das Risikobewusstsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden.
Für die Durchführung von Einzelseminaren nach § 2b Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes gelten die Absätze 1 und 2 mit der Maßgabe, dass die Gespräche in vier Sitzungen von jeweils 60 Minuten Dauer durchzuführen sind.
Es ist nicht möglich, einzelne Seminarparts zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Ein ASF-Kurs muss in einem Stück absolviert werden.
Flyer
Hier nochmal die wesentlichen Fakten zum ASF Seminars in Flyer-Form. Den Flyer kannst du auch direkt herunterladen und Dir später anschauen.